Hygienekonzept des Turnvereins Rüblinghausen e. V.
Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus sind folgende Verhaltensregeln beim Sport verpflichtend:
• Alle Turnerinnen müssen nachweisen, dass sie
geimpft,
genesen oder
negativ getestet worden sind.
• Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden, der während des Sports abgelegt werden kann.
• Ein Mindestabstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden.
• Hände müssen vor Betreten und beim Verlassen der Halle
desinfiziert werden.
• Die Turnerinnen bringen ihre eigenen Gymnastikmatten mit.
• Auf die Nutzung von Sportgeräten wird verzichtet,
anderenfalls werden diese vor und nach dem Gebrauch desinfiziert.
• Die Turnhalle wird vor und nach jeder Nutzung und während des
Sportbetriebes gelüftet.
• Die Übungsleiterinnen führen Anwesenheitslisten,
um die Rückverfolgung sicherzustellen.
• Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.